Psychotherapie-Ausbildung in Hamburg
Wir weisen darauf hin, dass die Ausbildung per Gesetz ausläuft und damit der Zuendeführung der Ausbildung eine Frist gesetzt ist:
Das Psychotherapeutengesetz sieht vor, dass die alte Ausbildung nur noch bis zur Prüfungsperiode 2032 (Anmeldeschluss zur Approbationsprüfung 10.06.2032) läuft. In Ausnahmenfällen (Erkrankung, Pflege von Angehörigen, Elternzeit etc.) sieht das Gesetz eine Verlängerung bis 2035 vor.
PP-Ausbildung: Aktuell nehmen wir Bewerbungen an für 2027 – Auswahlverfahren für 2027 beginnt im Herbst 2025.
KJP-Ausbildung: Aktuell nehmen wir Bewerbungen an für 2026 und 2027. Auswahlverfahren für 2026 läuft derzeit.
Ein Vertragsabschluss ist jedoch erst möglich, wenn uns eine verbindliche Zusage für einen Platz im Psychiatriejahr vorliegt.
Bewerbungen bitte mailen an bewerbung@ivah.de.

Am IVAH wird eine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Ausbildung in Psychotherapie mit Vertiefung Verhaltenstherapie angeboten. Die Absolvent*innen erlangen so die Befähigung zur selbstständigen Durchführung von Heilbehandlungen von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, aber auch von Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen. Ein wichtiger Teil der Ausbildung ist der Erwerb einer psychotherapeutischen Grundhaltung. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung mit der staatlichen Prüfung ist Voraussetzung für den Antrag auf Erteilung der Approbation und die bedarfsabhängige Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung.
Es findet regelmäßig eine Informationsveranstaltung zum Ausbildungsangebot am IVAH statt.
Die nächsten Termine finden Sie im Bereich Aktuelles.
Ausbildungsverträge ab 2025 - Zuendeführung der Ausbildung
Das Psychotherapeutengesetz sieht vor, dass die alte Ausbildung nur noch bis zur Prüfungsperiode 2032 (Anmeldeschluss 10.06.2032) läuft. In Ausnahmenfällen (Erkrankung, Pflege von Angehörigen, Elternzeit etc.) sieht das Gesetz eine Verlängerung bis 2035 vor.