Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie-Ausbildung in Hamburg erfolgt im Rahmen einer modernen Verhaltenstherapie. Am Institut selbst wurde eine Form der Biografisch-Systemischen Verhaltenstherapie entwickelt, die besonders biografische als auch systemische Aspekte in Diagnostik und Therapie mit einbezieht. Auch in diesem Zusammenhang wird die Schematherapie im Bereich Kinder- und Jugendliche vertieft unterrichtet und in Diagnostik wie Behandlung einbezogen. Die Schematherapie bei Kindern und Jugendlichen wurde durch Supervisor*innen und Dozent*innen des IVAH wesentlich mit entwickelt. Entsprechende Bücher zur Schematherapie von Kindern und Jugendlichen wurden unter Mitautorenschaft von Gerhard Zarbock und Jenny Hampel erstellt.
Zur Unterstützung Ihrer Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen stehen Ihnen im internen Bereich unserer Homepage zahlreiche Anleitungsvideos wie auch viele Arbeitsblätter für eine Vielzahl von Problemstellungen zur Verfügung.
Das IVAH bietet im Rahmen einer spezifischen ELKI-Ambulanz die Möglichkeit, Eltern und Kinder koordiniert zu behandeln. Im Rahmen einer zweitägigen Sommer-Universität bietet der KJP-Bereich des IVAH interessierten Student*innen an, in viele Themenfelder einer modernen Kinder- und Jugendlichen-Verhaltenstherapie hinein zu schnuppern.
Die Ausbildung zu Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen entspricht der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten". Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung mit der staatlichen Prüfung ist Voraussetzung für den Antrag auf Erteilung der Approbation und die bedarfsabhängige Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung.
Die Aufstellung der Kosten finden sie im Kasten weiter unten.
Bewerbung
Hier finden Sie Informationen zum Bewerbungsablauf
Inhalte der Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Innerhalb von drei Jahren absolvieren Sie 200 Stunden Grundlagen der Psychotherapie und 400 Stunden in der vertieften Ausbildung in Verhaltenstherapie. Die Seminare finden i.d.R. an einem Wochenende im Monat sowie während einer Kompaktwoche pro Ausbildungsjahr statt. Die konkreten Inhalte sind im Curriculum aufgeführt, das ständig dem neuesten Stand der Forschung angepasst wird.
Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit (PT) umfasst zwei Abschnitte:
Das Psychiatriejahr (PT1) in einer Kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik erstreckt sich mit 1200 Stunden über mindestens ein Jahr. In dieser Zeit sind die Ausbildungskandidat*innen an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patient*innen und ihren Bezugspersonen beteiligt. Die Dokumentation ist wichtiger Bestandteil dieser Phase.
Das Psychotherapeutisches Praktikum (PT2) in einer Einrichtung der kinderpsychotherapeutischen/-psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen oder -psychiater*innen umfasst mindestens 600 Stunden.
Beide Tätigkeiten sind vorgeschriebene Zwischenpraktika und finden in anerkannten Einrichtungen statt und können zeitlich individuell gestaltet werden. Wir raten, die PT am Anfang der Ausbildung zu absolvieren, da eine Fallbehandlung erst in der zweiten Hälfte der Ausbildung gestattet ist.
Fallbehandlung unter Supervision
Die Ausbildung sieht vor, dass Sie mindestens 10 verhaltenstherapeutische ambulante Krankenbehandlungen mit mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision durchführen und dokumentieren, 60 Stunden davon optional als Gruppentherapien.
Die Supervision umfasst mindestens 100 Stunden in der Gruppe mit 3-4 Teilnehmeren und mindestens 50 Stunden Einzelsupervision, wobei Sie drei unterschiedliche Supervisor*innen kennenlernen sollten. Video- und Tonbandaufzeichnungen, ergänzt durch Live-Beobachtungen, bilden die Grundlage der Supervision.Um die Therapieanträge formell korrekt verfassen zu können, erhalten Sie ein zehnstündiges Antragscoaching.
Das Angebot des IVAH beinhaltet explizit, dass die eigene Fallbehandlung der Kandidat*innen prinzipiell an der Institutsambulanz des IVAH im Hans-Henny-Jahnn-Weg 51-53, 22085 Hamburg stattfindet.
Der Institutsambulanz für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Lehrpraxis assoziiert (Bismarckstraße 11; Leitung Frau Dipl.-Psych. Armour).
Darüber hinaus kooperieren wir mit der Lehrpraxis "Forster und Team" sowie der Praxis "KJP-Centrum - Dr. Schlüter und Kollegen" im Kinder- und Jugendlichenpsychotherapiebereich (Leitung Dr. Forster und Dr. Schlüter), die ebenfalls der Institutsambulanz des IVAH assoziiert ist.
Weiterhin gibt es für den KJP Bereich als widerrufliche Ausnahmeregelung zurzeit die Möglichkeit bis zu 200 Therapiestunden der eigenen Fallbehandlung unter Supervision in folgenden Institutionen abzuleisten:
- Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der PK Lüneburg
- Universitätsklinik Lübeck
- Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
- Jugendpsychiatrischer Dienst Eimsbüttel (150 Std.)
In Bezug auf die Durchführung von Teilen der eigenen Ausbildung in den Lehrpraxen oder psychiatrischen Kliniken besteht kein Rechtsanspruch und es handelt sich um widerrufliche Ausnahmeregelungen. Das IVAH möchte seinen Ausbildungskandidat*innen prinzipiell ein einheitliches Ausbildungsangebot auch während der praktischen Tätigkeit anbieten. Daher ist es explizite Absicht unseres Ausbildungsangebotes, dass die Kandidat*innen den überwiegenden Teil ihrer eigenen Fallbehandlung in der Ausbildungsambulanz oder in einer der zwei Lehrpraxen durchführen, da wir so einheitliche Qualitätsstandards in Ausbildung, Therapiedurchführung und Supervision sicherstellen können.
Selbsterfahrung
Die 100 Stunden Selbsterfahrung dienen der Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns in einer Gruppe (Gruppengröße in der Regel 8). Ziel ist u.a., mögliche Inkongruenzen zwischen Handlungsmotivation und Konsequenzen des Handelns zu erkennen und zu modifizieren.
Eine Besonderheit am IVAH stellt die Einzelselbsterfahrung dar (20 Stunden). Hier sollen individuell-biographische Muster im Verhalten und Erleben identifiziert werden.
Freie Spitze
Die "Freie Spitze" ist ein offenes Stundenkontingent, das bereits mit Vor- und Nachbereitung von Supervision und Therapiestunden gefüllt wird, also etwa mit Literaturstudium, Auswertung von Fragebögen oder Verfassen von Anträgen. Daher muss es nicht zusätzlich erbracht werden.
Formalien der Ausbildung
Kosten
Kosten Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in:
Zusammensetzung der Ausbildungsgebühren:
Auswahlseminar € 100,-
Aufnahmegebühr € 100,-
Theoretischer Unterricht (610 Std.) € 10.800,-
Einzel-Selbsterfahrung (20 Std.) € 2.000,-
Gruppen-Selbsterfahrung (100 Std.) € 2.000,-
= direkt zu zahlende Ausbildungsgebühren: € 15.000,-.
Zahlbar € 200,- zu Ausbildungsbeginn, dann 36 Monatsraten à € 411,11
Zusätzliche Kosten:
Einzel-Supervision (50 Std.) Abgeltung in Höhe von € 5.250,00. Diese wird direkt bei den 40% Vergütungsanteil einbehalten.
Gruppen-Supervision (50 Std. 4er-Gruppe, 50 Std. 3er-Gruppe = 100 Std.)
Abgeltung in Höhe von € 3.062,50. Diese wird direkt bei den 40% Vergütungsanteil einbehalten.
Hieraus ergeben sich Ausbildungsgesamtkosten in Höhe von € 23.312,50.
Keine weiteren Kosten! Gebühren für die Prüfung des Universitätsabschlusses und Prüfungsgebühren am Ende der Ausbildung übernimmt das IVAH.
Keine weiteren Semester- oder Verwaltungsgebühren, auch nicht bei Verlängerung der Ausbildungszeit.
Weitere Vergünstigungen wie Bezuschussung HVV-Ticket und Online-Bibliothek (u.a. mit E-Books zum Downloaden)
Vergütungsanteil:
Die Ausbildungskandidat*innen erhalten 40% Vergütungsanteil als geldlichen (Auskehrung) oder geldwerten (Direktabzug der Supervisionskosten vom 40%-Vergütungsanteil) Anteil aller Behandlungsleistungen, die die Ausbildungsteilnehmer*innen als abrechenbare Leistungen über die Betriebsstättennummer (BSNR) der Ambulanz erbringen.
600 Behandlungsstunden bei 15 Fällen (= 15x Biografische Anamnese; 150x Zuschlag KZT1; 15x Gutachten; 30x vertiefte Exploration; 30x Tests) ergeben einen Vergütungsanteil von ca. € 27.400,00 (geldlicher und geldwerter Anteil).
Abzüglich direkter Einbehaltung Einzel-Supervision (50 Std.) in Höhe von € 5.250,00 (geldwerter Anteil).
Abzüglich direkter Einbehaltung von Gruppen-Supervision (50 Std. 4er-Gruppe, 50 Std. 3er-Gruppe = 100 Std.) in Höhe von € 3.062,50 (geldwerter Anteil)
Dies ergibt einen geldlichen Vergütungsanteil von ca. € 19.087,50, der über die Zeit Ihrer Ambulanztätigkeit am IVAH an Sie, abhängig von der jeweils erbrachten Therapiestundenanzahl, quartalsweise ausbezahlt wird.
Setzt man die zu zahlenden Ausbildungsgebühren ins Verhältnis zu dem geldlichen Vergütungsanteil, errechnet sich ein Betrag von ca. € 4.100,-, der während der Ausbildung als Beitrag zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten und z.B. der Krankenversicherungskosten (Status: freiwillig gesetzlich Versicherte) zur Verfügung stehen kann.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung wird in Voll- und Teilzeitform durchgeführt und erstreckt sich gemäß Curriculum über 3 oder 5 Jahre. Insgesamt werden Sie in Voll- oder Teilzeit 4250 Stunden ableisten.
Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in zwei zeitlich identische Abschnitte. Der erste Abschnitt wird mit einem Gespräch, der zweite mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.
Bei der fünfjährigen Ausbildung wird die theoretische Ausbildung ebenfalls nach drei Jahren abgeschlossen. Die übrigen Ausbildungsbestandteile werden nach den Möglichkeiten der Kandidat*innen gestaltet.
Die Unterbrechung der Ausbildung nach jeweils einem vollen Ausbildungsjahr erfordert eine fristgerechte Kündigung. Bei Wiederaufnahme rechnen wir in der Regel alle bisher erbrachten Leistungen an.
Veranstaltungsformen und -zeiten
Ca. zwei Kompaktwoche pro Jahr
(Montag bis Freitag 9:00 - 17:15 Uhr, am Freitag bis 16:30 Uhr).
Zusätzlich ca. 1-2 Termine Freitag/Samstag pro Monat
(Freitags 16:00 bis 19:15 Uhr, Samstags 10:00 bis 17:00 Uhr)
Weiterhin finden Selbsterfahrungsveranstaltungen statt, für die zusätzlich Zeit einzurechnen ist.
Das Psychotherapeutische Praktikum (600 Stunden) und das Psychiatriejahr (1200 Stunden) finden in den kooperierenden Einrichtungen statt und können nach individuellen Erfordernissen und Möglichkeiten gestaltet werden.
Mit den Behandlungen an der Institutsambulanz kann nach ca. der Hälfte der Ausbildung begonnen werden.
Ausbildungsort
Grundsätzlich finden Seminare, Selbsterfahrung und Supervision in den Räumlichkeiten des IVAH statt. Alternativ kann – insbesondere bei Supervision und Selbsterfahrung – die Veranstaltung auch in der Praxis des*r Dozent*in bzw. Supervisor*in durchgeführt werden.
Staatliche Prüfung
Ihre Ausbildung im IVAH wird durch die staatliche Abschlussprüfung beendet. Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten werden durch die staatliche Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (PsychTh-AprV), bzw. für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJPsychTh-AprV) geregelt.
Die staatliche Prüfung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Psychotherapeutengesetzes umfaßt einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Prüfungstermine sollen nicht früher als zwei Monate vor dem Ende der Ausbildung liegen. Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn nach § 7 PsychTh-AprV folgende Nachweise vorliegen:
- die Geburtsurkunde und alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen,
- der Nachweis über die bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder c des Psychotherapeutengesetzes. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen Abschlusszeugnis des berechtigenden Studienabschlusses.
- die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen und
- mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden.
Bescheinigungen
Nach bestandener staatlicher Prüfung erhält der*die Teilnehmer*in das Zertifikat über die "Ausbildung in Verhaltenstherapie" vom IVAH. Gleichzeitig stellt ihm die zuständige Landesbehörde ein Prüfungszeugnis aus, welches eine Voraussetzung für den Antrag auf Approbation darstellt.
Antrag auf Approbation
Die Approbation wird von der zuständigen Landesbehörde auf Antrag erteilt. Dem Antrag sind beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde und alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen
- Identitätsnachweis
- amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- Erklärung darüber, ob gegen den*die Antragsteller*in ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass der*die Antragsteller*in nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
- Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeut*innen, bzw. Kinder- und Jungendlichenpsychotherapeut*innen