Psychologische Psychotherapie

Die Ausbildung in psychologischer Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie erfolgt am IVAH nach einem modernen und transdiagnostischen, verhaltenstherapeutischen Konzept. Der Entwickler der Biografisch-Systemischen Verhaltenstherapie, Gerhard Zarbock, hat in mehreren Publikationen eine Verhaltenstherapie entwickelt, die nicht nur Hilfen zur Bewältigung von Symptomen anbietet, sondern auch ein biografisch und systemisch fundiertes Verständnis in Diagnostik und Therapiedurchführung ermöglicht.

Wie genau man in Diagnostik und Therapie (sowie in der Selbsterfahrung) ein biografisches und systemisches Verständnis der jeweiligen Symptomatik erwirbt, wird nicht nur in zahlreichen Publikationen zugänglich gemacht, sondern ist auch in Form von Anleitungsvideos im internen Bereich des IVAH praktisch demonstriert.

Wenn Sie eine Verhaltenstherapie suchen, die die schematherapeutische Grundüberlegung mit einbezieht und auch achtsamkeitsbasierte Strategien anbieten kann, dann sind Sie an unserem Institut mit seiner biografisch-systemischen Ausrichtung der Verhaltenstherapie richtig. Zur Unterstützung Ihrer Ausbildung gibt es in unserem internen Bereich zahlreiche Informationsangebote, u.a. auch Videos zu verschiedenen therapeutischen Themen, die Ihnen das Lernen der Grundlagen und die Durchführung der Therapie deutlich erleichtern.

Die Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in entspricht der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung mit der staatlichen Prüfung ist Voraussetzung für den Antrag auf Erteilung der Approbation und die bedarfsabhängige Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung.

Die Aufstellung der Kosten finden sie im Kasten weiter unten.

Bewerbung

Hier finden Sie Informationen zum Bewerbungsablauf

Inhalte der Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 200 Stunden Grundlagen der Psychotherapie und 400 Stunden Vertiefung der Verhaltenstherapie. Die konkreten Inhalte sind im Curriculum aufgeführt, das ständig dem neuesten Stand der Forschung angepasst wird. Doch zentral ist immer die Verknüpfung mit der Praxis: Übungen in Kleingruppen ermöglichen die Anwendung von theoretischen Erkenntnissen, Interventionstechniken finden Anwendung in Rollenspielen, auch das Einbringen eigener Fälle ist ausdrücklich willkommen.

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit (PT) nimmt einen großen Raum der Ausbildung ein. Sie umfasst zwei Abschnitte.

Das Psychiatriejahr (PT1) findet in einer psychiatrischen Klinik statt und erstreckt sich über 1200 Stunden. In dieser Zeit sind die Ausbildungsteilnehmer*innen an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patient*innen und ihren Bezugspersonen beteiligt. Eine Aufgabe besteht in der Dokumentation der Behandlungen.

Das Psychotherapeutisches Praktikum (PT2) umfasst mindestens 600 Stunden, und zwar in einer Einrichtung der psychotherapeutischen/ psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis eines*r ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeut*in.

Beide Tätigkeiten sind vorgeschriebene Zwischenpraktika und finden in anerkannten Einrichtungen statt und können zeitlich individuell gestaltet werden. Wir raten, die PT am Anfang der Ausbildung zu absolvieren, da eine Fallbehandlung erst in der zweiten Hälfte der Ausbildung gestattet ist.

Fallbehandlung unter Supervision

Ein Kernstück der Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in ist die eigenständige Behandlung von Patient*innen unter Supervision.
Hier sind mindestens 600 Therapiestunden bei mindestens 10 Patient*innen unter Supervision zu leisten.

Die Supervision selbst umfasst insgesamt mindestens 150 Stunden. Davon entfallen 100 Stunden auf Gruppen-und 50 auf Einzelsupervision. Grundlage der Beurteilung und Diskussion sind Video- bzw. Tonbandaufzeichnungen sowie Live-Beobachtungen der durchgeführten Therapien.
Die Supervision wird von mindestens 3 unterschiedlichen Supervisor*innen durchgeführt.

Das Angebot des IVAH beinhaltet explizit, dass die eigene Fallbehandlung der Kandidat*innen prinzipiell an der Institutsambulanz des IVAH im Hans-Henny-Jahnn-Weg 51-53, 22085 Hamburg stattfindet.

Weiterhin gibt es für den PP Bereich als widerrufliche Ausnahmeregelung zurzeit die Möglichkeit bis zu 200 Therapiestunden der eigenen Fallbehandlung unter Supervision in folgenden Institutionen abzuleisten:

  • Asklepios Klinikum Nord
  • Universitätskrankenhaus Eppendorf
  • Universitätsklinik Lübeck
  • Universitäre Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Schön Klinik
  • Hamburg Eilbek
  • Asklepios Westklinikum
  • Elbe Klinikum Stade

In Bezug auf die Durchführung von Teilen der eigenen Ausbildung in der Lehrpraxis oder den psychiatrischen Kliniken besteht kein Rechtsanspruch und es handelt sich um widerrufliche Ausnahmeregelungen. Das IVAH möchte seinen Ausbildungskandidat*innen prinzipiell ein einheitliches Ausbildungsangebot auch während der praktischen Tätigkeit anbieten. Daher ist es explizite Absicht unseres Ausbildungsangebotes, dass die Kandidat*innen den überwiegenden Teil ihrer eigenen Fallbehandlung in der Ausbildungsambulanz oder in der Lehrpraxis durchführen, da wir so einheitliche Qualitätsstandards in Ausbildung, Therapiedurchführung und Supervision sicherstellen können.

Selbsterfahrung

Die 100 Stunden Selbsterfahrung dienen der Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns in einer Gruppe (in der Regel 8 Teilnehmer*innen). Ziel ist u.a. mögliche Inkongruenzen zwischen Handlungsmotivation und Konsequenzen des Handelns zu erkennen und zu modifizieren.

Eine Besonderheit am IVAH stellt die Einzelselbsterfahrung dar (20 Stunden). Hier sollen individuell-biographische Muster im Verhalten und Erleben identifiziert werden.

Freie Spitze

Die "Freie Spitze" ist ein offenes Stundenkontingent, das bereits mit Vor- und Nachbereitung von Supervision und Therapiestunden gefüllt wird, also etwa mit Literaturstudium, Auswertung von Fragebögen oder Verfassen von Anträgen. Daher muss es nicht zusätzlich erbracht werden.

Vertiefungen/Fachkundenachweis

Fachkundenachweis Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Es besteht die Möglichkeit im Rahmen der Erwachsenen-Ausbildung den Fachkundenachweis Kinder-und Jugendpsychotherapie zu erwerben. Dazu gehören das Durchführen von mindestens 180 Einzeltherapiestunden (mindestens 5 Fälle) mit mindestens 45 Supervisionsstunden und 200 Stunden Theorie. Die Therapie- und Supervisionsstunden können Sie auf Ihre Erwachsenenstunden anrechnen.

Fachkundenachweis Gruppentherapie

Sie können im Rahmen der Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in am IVAH zusätzlich die Qualifikation zur Durchführung von Gruppen erwerben. Dazu gehören das Durchführen von mind. 120 Gruppenstunden am IVAH unter Supervision (mind. 40 Std.) sowie das Ableisten von 48 Stunden Gruppentheorie. Die Kosten für die Supervision wie auch der Gruppentheorie werden aktuell vom IVAH übernommen.

Formalien der Ausbildung

Kosten

Kosten Ausbildung Psychologischer Psychotherapeut*in:

Zusammensetzung der Ausbildungsgebühren:

Auswahlseminar  € 50,-

Aufnahmegebühr € 100,-

Theoretischer Unterricht (600 Std.) € 10.500,-

Einzel-Selbsterfahrung (20 Std.) € 2.000,-

Gruppen-Selbsterfahrung (100 Std.) € 2.000,-

= direkt zu zahlende Ausbildungsgebühren:  € 14.700,-.

Zahlbar € 200,- zu Ausbildungsbeginn, dann 36 Monatsraten à € 402,77.

Zusätzliche Kosten:

Einzel-Supervision (50 Std.) Abgeltung in Höhe von € 5.250,00. Diese wird direkt bei den 40% Vergütungsanteil einbehalten.

Gruppen-Supervision (50 Std. 4er-Gruppe, 50 Std. 3er-Gruppe = 100 Std.)

Abgeltung in Höhe von € 3.062,50. Diese wird direkt bei den 40% Vergütungsanteil einbehalten.

Hieraus ergeben sich Ausbildungsgesamtkosten in Höhe von € 23.012,50.

Keine weiteren Kosten! Gebühren für die Prüfung des Universitätsabschlusses und Prüfungsgebühren am Ende der Ausbildung übernimmt das IVAH.

Keine weiteren Semester- oder Verwaltungsgebühren, auch nicht bei Verlängerung der Ausbildungszeit.

Weitere Vergünstigungen wie Bezuschussung HVV-Ticket und Online-Bibliothek (u.a. mit E-Books zum Downloaden)

 

Vergütungsanteil:

Die Ausbildungskandidat*innen erhalten 40% Vergütungsanteil als geldlichen (Auskehrung) oder geldwerten (Direktabzug der Supervisionskosten vom 40%-Vergütungsanteil) Anteil aller Behandlungsleistungen, die die Ausbildungsteilnehmer*innen als abrechenbare Leistungen über die Betriebsstättennummer (BSNR) der Ambulanz erbringen.

600 Behandlungsstunden bei 15 Fällen (= 15x Biografische Anamnese; 150x Zuschlag KZT1; 15x Gutachten; 30x vertiefte Exploration; 30x Tests) ergeben einen Vergütungsanteil von ca. € 27.400,00 (geldlicher und geldwerter Anteil).

Abzüglich direkter Einbehaltung Einzel-Supervision (50 Std.) in Höhe von € 5.250,00 (geldwerter Anteil).

Abzüglich direkter Einbehaltung von Gruppen-Supervision (50 Std. 4er-Gruppe, 50 Std. 3er-Gruppe = 100 Std.) in Höhe von € 3.062,50 (geldwerter Anteil)

Dies ergibt einen geldlichen Vergütungsanteil von ca. € 19.087,50, der über die Zeit Ihrer Ambulanztätigkeit am IVAH an Sie, abhängig von der jeweils erbrachten Therapiestundenanzahl, quartalsweise ausbezahlt wird.

Setzt man die zu zahlenden Ausbildungsgebühren ins Verhältnis zu dem geldlichen Vergütungsanteil, errechnet sich ein Betrag von ca. € 4.400,-, der während der Ausbildung als Beitrag zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten und z.B. der Krankenversicherungskosten (Status: freiwillig gesetzlich Versicherte) zur Verfügung stehen kann.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung wird in Voll- und Teilzeitform durchgeführt und erstreckt sich gemäß Curriculum über 3 oder 5 Jahre.

Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte von jeweils 1 ½ Jahren. Der erste Abschnitt wird mit einem Gespräch über den Verlauf der Ausbildung abgeschlossen, der zweite mit der staatlichen Prüfung.

Bei der fünfjährigen Ausbildung wird die theoretische Ausbildung ebenfalls nach drei Jahren abgeschlossen. Die übrigen Ausbildungsbestandteile werden nach den Möglichkeiten des*r Kandidat*in gestaltet.

Die Unterbrechung der Ausbildung nach jeweils einem vollen Ausbildungsjahr erfordert eine fristgerechte Kündigung. Bei Wiederaufnahme rechnen wir in der Regel alle bisher erbrachten Leistungen an.

Veranstaltungsformen und -zeiten

Ca. zwei Kompaktwoche pro Jahr
(Montag bis Freitag 9:00 - 17:15 Uhr, am Freitag bis 16:30 Uhr).

Zusätzlich ca. 1-2 Termine Freitag/Samstag pro Monat
(Freitags 16:00 bis 19:15 Uhr, Samstags 10:00 bis 17:00 Uhr)

Weiterhin finden Selbsterfahrungsveranstaltungen statt, für die zusätzlich Zeit einzurechnen ist.

Das Psychotherapeutische Praktikum (600 Stunden) und das Psychiatriejahr (1200 Stunden) finden in den kooperierenden Einrichtungen statt und können nach individuellen Erfordernissen und Möglichkeiten gestaltet werden.

Mit den Behandlungen an der Institutsambulanz kann nach ca. der Hälfte der Ausbildung begonnen werden.

Ausbildungsort

Grundsätzlich finden Seminare, Selbsterfahrung und Supervision in den Räumlichkeiten des IVAH statt. Alternativ kann – insbesondere bei Supervision und Selbsterfahrung – die Veranstaltung auch in der Praxis des*r Dozent*in bzw. Supervisor*in durchgeführt werden.

Staatliche Prüfung

Ihre Ausbildung im IVAH wird durch die staatliche Abschlussprüfung beendet. Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten werden durch die staatliche Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (PsychTh-AprV), bzw. für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJPsychTh-AprV) geregelt.

Die staatliche Prüfung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Psychotherapeutengesetzes umfaßt einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Prüfungstermine sollen nicht früher als zwei Monate vor dem Ende der Ausbildung liegen. Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn nach § 7 PsychTh-AprV folgende Nachweise vorliegen:

  • die Geburtsurkunde und alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen,
  • der Nachweis über die bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder c des Psychotherapeutengesetzes. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen Abschlusszeugnis des berechtigenden Studienabschlusses.
  • die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen und
  • mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden.

Bescheinigungen

Nach bestandener staatlicher Prüfung erhält der*die Teilnehmer*in das Zertifikat über die "Ausbildung in Verhaltenstherapie" vom IVAH. Gleichzeitig stellt ihm die zuständige Landesbehörde ein Prüfungszeugnis aus, welches eine Voraussetzung für den Antrag auf Approbation darstellt.

Antrag auf Approbation

Die Approbation wird von der zuständigen Landesbehörde auf Antrag erteilt. Dem Antrag sind beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde und alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen
  • Identitätsnachweis
  • amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
  • Erklärung darüber, ob gegen den*die Antragsteller*in ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass der*die Antragsteller*in nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeut*innen, bzw. Kinder- und Jungendlichenpsychotherapeut*innen