Bewerbung

Termine

Der Ausbildungsjahrgang im IVAH startet jeweils Ende März / Anfang April. Ihre Bewerbungen nehmen wir ab Ende November zwei Jahre im Voraus entgegen. (Beispiel: Um sich für 2024 zu bewerben, können Sie Ihre Bewerbung im November 2022 einreichen)
Zu den Auswahltagen werden wir Sie im Januar des Vorjahres einladen (also für den Jahrgang, der 2025 beginnt, im Januar 2024). Es werden mehrere Auswahltage stattfinden, meist für PP und KJP getrennt.

Zugangsvorausetzungen

Diplom oder Master in Psychologie mit klinischer Psychologie als Studienfach

Sollten Sie Ihren Master in den Niederlanden absolviert haben, so müssen Sie diesen rechtzeitig anerkennen lassen.

Zugangsvoraussetzungen mit pädagogischen Abschlüssen laut Hamburger Behörde:

Es ist davon auszugehen, dass mit einem konsekutiven (aufeinander aufbauenden) Bachelor-Masterabschluss in Sozialer Arbeit oder in Erziehungswissenschaften/Bildungswissenschaften die Studienvoraussetzungen für die Ausbildung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfüllt werden. Allerdings muss dabei aufgrund der aktuellen Rechtsgrundlagen eine Gleichwertigkeit mit den Vorgaben von § 5 Abs. 2 PsychThG erreicht werden. Dort sind als Hochschulabschlüsse benannt "Diplom-Sozialpädagoge" und "Diplom-Pädagoge". Mindestens muss aber eine Gleichwertigkeit mit den Inhalten des Fachhochschulabschlusses "Sozialpädagoge" erreicht werden, bei dem mindestens 30 SWS nicht-fachgebundene-Erziehungswissenschaften (also Allgemeinpädagogik) absolviert werden.

Ein Bachelor-Abschluss allein wird in aller Regel für eine Gleichwertigkeit nicht ausreichen und wird von den Ausbildungsstätten in Hamburg auch nicht als Zugangsvoraussetzung für die KJP-Ausbildung akzeptiert. Sollte eine verbindliche Prüfung der Unterlagen angestrebt werden, müssten konkrete Vorgespräche mit einer in Hamburg gemäß § 6 PsychThG zugelassenen Ausbildungsstätte durchgeführt werden mit dem Ziel, die persönliche Eignung für die Ausbildung festzustellen. Kann diese bestätigt werden, übermittelt die Ausbildungsstätte die Studienunterlagen an das LPA mit der Bitte um Rechtsauskunft.

Das LPA wird nach Prüfung der Unterlagen eine verbindliche und je nach Aufwand gebührenpflichtige, aber nicht rechtsmittelfähige Rechtsauskunft gegenüber dem Ausbildungsinstitut erteilen, ob es die Zulassungsvoraussetzung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 PsychTh-AprV bzw. KJPsychTh-AprV als gegeben erachtet. Das LPA wird hierbei ggf. die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB), das Hochschulamt der BWF und Hamburger Hochschulen mit der Bitte um fachliche Stellungnahme einbeziehen.

Bewerbende müssen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns in der Regal das 24. Lebensjahr vollendet haben.

Weitere Informationen finden Sie bei den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung Psychologische Psychotherapie.

Auswahlverfahren

Die Tätigkeit der Psychologischen Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine interessante, lohnende aber auch herausfordernde Aufgabe. Deswegen ist es hilfreich, wenn wir vorab gemeinsam klären, ob Ihre persönliche Situation und Vorstellung mit dem speziellen Ausbildungsangebot des IVAH harmoniert.

Informationsveranstaltung

Im Anschluss empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unseren Infoveranstaltungen. Die Infoveranstaltungen dauern ca. 2 Std. Sie sind jedoch keine notwendige Voraussetzung für Ihre Bewerbung.

Kennenlerntag

Qualifikationen und Zeugnisse sind ein wichtiger Teil für die Ausgangsvoraussetzung. Aber noch spannender finden wir es, Sie persönlich zu erleben. Wir laden deshalb jeweils 6-8 Bewerbende zu einem Kennnlerntag ein. Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie mittels verschiedener Aufgaben, Rollenspiele und durch ein Einzelgespräch näher kennenlernen und uns von Ihrer persönlichen Eignung überzeugen.

In einigen Fällen können Sie direkt eine Zusage erhalten. Der neue Jahrgang wird jedoch i.d.R. Anfang Juli zusammengestellt. Dann bekommen Sie Bescheid, ob Sie einen Platz erhalten haben. Da es immer wieder zu Absagen kommt, vergeben wir auch einige Wartelistenplätze.

Die Gebühren von 100 Euro für den Kennenlerntag überweisen Sie bitte vorab an das IVAH.

Sollte Ihnen das IVAH keinen Ausbildungsplatz oder nur einen Wartelistenplatz anbieten können, so haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir eine ablehnende Entscheidung grundsätzlich nicht weiter begründen. Die Gebühren von 100 € für den Kennenlerntag werden auch bei Nicht-Aufnahme nicht zurückerstattet.

Inhalt der Bewerbung

Ihr Bewerbung können Sie uns gerne als eine zusammenhängende pdf-Dateil per Email zukommen lassen. Eine gesonderte Bewerbungsmappe ist nicht erforderlich. Ihre Bewerbung sollte folgende Dokumente beinhalten:

  1. kurzes Motivationsschreiben
  2. Lichtbild
  3. Lebenslauf
  4. Bachelor- und Masterzeugnis, bzw. Diplomzeugnis (Falls Sie das Master- oder Diplomzeugnis noch nicht erworben haben, teilen Sie uns bitte mit, wann Sie Ihren Abschluss im Ihrem Studiengang erreichen werden.)
  5. Praktikumszeugnisse
  6. ggf. weitere Zeugnisse (FSJ, BFD, ...)

Bewerbung an...

Bewerbungen bitte in einer zusammenhängenden pdf-Datei an bewerbung@ivah.de. Eine gesonderte Bewerbungsmappe ist nicht erforderlich.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Dr. Zarbock gerne zur Verfügung.

Kontakt Dr. Gerhard Zarbock

Dr. Gerhard Zarbock
Mo., Mi., Do. & Fr. 9:00 - 12:45
Di. 10:00 - 12:45 Uhr
Fon 040 - 6 07 72 21 - 0
E-Mail info@ivah.de