Ablauf einer Psychotherapie

Ganz am Anfang einer Psychotherapie steht Ihre persönliche Entscheidung, dass Sie eine*n Psychotherapeut*in aufsuchen wollen. Dies bedeutet in der Regel, dass Sie an seelischen oder manchmal auch körperlichen Problemen leiden und bereits, ggf. längere Zeit, versucht haben, alleine oder mit der Hilfe von Freund*innen damit klar zu kommen. In der Regel haben Sie auch Ihre*n Arzt*Ärztin ins Vertrauen gezogen. Diese Bemühungen um Hilfe waren dann nicht hinreichend zufriedenstellend. Allmählich ist dann bei Ihnen das Bedürfnis und die Bereitschaft entstanden, eine Psychotherapie zu beginnen.

Von vielen Patient*innen wissen wir, dass der Entschluss eine Psychotherapie zu beginnen nicht einfach ist. Viele Meschen schämen sich und meinen, Sie müssten es doch eigentlich selber schaffen. Manche haben auch Angst, für verrückt erklärt zu werden oder denken, dass die Notwendigkeit von psychotherapeutischer Hilfe bedeutet, dass man zu schwach oder zu faul ist, um die eigenen Probleme zu bewältigen. Die ist nicht richtig! Wer sich dafür entscheidet, eine Psychotherapie zu beginnen, ist im Gegenteil besonders mutig und hat sich dazu entschlossen, für seine Person Verantwortung zu übernehmen und Sorge zu tragen, dass er*sie durch eigenes Handeln im Leben wieder aktiver werden kann. Wer Psychotherapie macht, ist bereit, seine Probleme nicht mehr zu vermeiden, sondern einen aktiven Weg für die Bewältigung der Probleme zu suchen. Bei den Problemen kann es sich um Ängste, Zwänge, eine Suchtproblematik oder um Depressionen oder wiederholte massive Schwierigkeiten (Ängste, Streitereien, Kränkungen) im Umgang mit sich selbst und anderen Menschen handeln.

Viele Menschen stellen sich oft folgende Fragen.
Wir versuchen daher im Voraus hilfreiche Antworten darauf zu geben:

Welche Form der Psychotherapie ist die richtige für mich?

Auf diese Frage gibt es verschiedene Antworten. Auf jeden Fall ist man schon einmal auf der sicheren Seite, wenn man eine*n approbierte*n Psychotherapeut*in aufsucht (oder eine*n Psychotherapeut*in, der*die in einer Approbationsausbildung weit fortgeschritten ist und unter regelmäßiger Supervision (=Anleitung) erfahrener Kolleg*innen bereits Patient*innen behandelt). Solche Therapeut*innen wenden nur wissenschaftlich anerkannte und überprüfte Psychotherapieverfahren an. Sie achten gemeinsam mit dem*r Patient*in darauf, dass die Psychotherapie auch tatsächlich hilfreich ist.

An unserem Institut bieten wir eine moderne Form der Verhaltenstherapie, die biografisch-systemische Verhaltenstherapie (BSVT), an. Dies bedeutet, dass das jeweilige Problem unter dem Sie leiden, auch mit seinen Wurzeln in Ihrer Lebensgeschichte umfassend verstanden wird. Die psychotherapeutischen Angebote, die Sie dann erhalten, beziehen aber auch Ihr gegenwärtiges Erleben und Ihr aktuelles Umfeld zentral mit ein. Weiterhin sind in der Regel konkrete Übungen und Anleitungen, die aber immer mit Ihnen erarbeitet werden, wichtiger Teil der Therapie.

Andere Therapieformen legen andere Schwerpunkte in ihrer therapeutischen Arbeit. Die Verhaltenstherapie kann aber unter allen Psychotherapieformen die beste wissenschaftliche Absicherung Ihres Vorgehens nachweisen. Außerdem hat sie eine enge Verbindung zur Wissenschaft Psychologie und versucht neuere Entwicklungen und Erkenntnisse der Psychologie in ihr therapeutisches Vorgehen zu integrieren.

Was ist eigentlich Supervsision?

Supervisor*innen sind ältere, ausgebildete und sehr erfahrene Psychotherapeut*innen. Mit ihnen werden von den Therapeut*innen in Ausbildung in der Regel nach jeder 4. Behandlungsstunde die Problematiken und Therapiestrategien besprochen und gemeinsam, ohne Namensnennung der Patient*innen, weitere Vorgehensweisen überlegt. In der Supervision geht es also darum, wie der*die Therapeut*in Ihnen noch besser helfen kann. Ihr Name und andere personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.

Erfahrene Therapeut*innen beraten sich oft regelmäßig gegenseitig. Sie treffen sich regelmäßig in einer festen Gruppe von Kolleg*innen. Dies nennt man dann Intervision. Hier ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten genauso gewährleistet wie bei der Supervision.

Wie kann das Reden über Probleme überhaupt helfen und Ängste, Zwänge, Depressionen oder Suchterkrankungen heilen?

Die Grundüberlegung der Verhaltenstherapie ist, dass auch Ängste und Depressionen, aber auch ungünstige Bewältigungsstrategien, wie sozialer Rückzug und Einnahme von Suchtmitteln, im Lebensverlauf gelernt wurden. Hierbei ist natürlich nicht das Lernen im Sinne des schulischen Lernens gemeint, sondern ein Lernen, dass die Umgangssprache in Sprüchen wie "aus Erfahrung wird man klug" oder "gebranntes Kind scheut das Feuer" kennt. In einer biografisch-systemischen Verhaltenstherapie werden nun die negativen und behindernden Lernprozesse, die meist unbewusst ablaufen, gemeinsam mit dem*r Patient*in bewusst gemacht. Aus diesen Lernprozessen und Ihren aktuellen Beschwerden und Problemen lassen sich dann Therapieziele formulieren. Bei der Formulierung dieser Therapieziele arbeiten Patient*in und Therapeut*in aktiv zusammen. Wenn man gemeinsam die Therapieziele formuliert hat, kann die Therapeut*innen den Patient*innen oft Vorschläge machen, wie man diese Ziele am besten erreichen kann.

Therapeutische Vorgehensweisen, die in einer Verhaltenstherapie angewandt werden, sind z. B.:

  1. Negative Sichtweisen, Einstellungen und automatische Gedanken über sich selbst oder Ihre Umwelt können bewusst gemacht und dann durch Übungen verändert werden (Kognitive Therapie).
  2. Sie entdecken mit Hilfes Ihres*r Therapeut*in Ihre Körperreaktionen und Emotionen als wichtige Signale dafür, was Sie wirklich wollen und was Ihnen gut tut (Emotionales Kompetenztraining).
  3. Sie entdecken Möglichkeiten, sich besser zu entspannen (Entspannungstraining), in der Gegenwart zu sein (Achtsamkeit), den positiven Seiten des Lebens mehr Beachtung zu schenken (Genusstraining).
  4. Sie lernen Ihre Bedürfnisse und Wünsche in Worten auszudrücken und sich mit anderen Menschen so zu verhalten, dass Sie leichter Kontakt finden, ihre Rechte besser durchsetzen können, aber auch wichtige Beziehungen zu pflegen und zu erhalten (Selbstsicherheitstraining).
  5. Sie lernen bisher vermiedene Angstsituationen wieder Schritt für Schritt zu bewältigen. Manchmal sogar auch in persönlicher Begleitung des*r Therapeut*in draußen im Feld (Expositionstherapie).
  6. Schwierige und das eigene Leben negativ beeinflussende Schlüsselsituationen aus Ihrer Vergangenheit werden im Rahmen von Vorstellungsübungen noch einmal aktiviert, hilfreich bearbeitet und somit bewältigt (Imaginationsübungen).
  7. Sie untersuchen, wie Sie sich selbst und Ihren Lebensverlauf sehen und entwickeln mit dem*r Therapeut*in eine für Sie hifreichere, positivere Version ihrer Lebensgeschichte (Lebensthemenerzählung).

Neben diesen o. g. Zugängen gibt es noch viele weiter sogenannte therapeutische Techniken, über die Sie sich z. B. auch in unserem Psychoedukationsmaterialien informieren können.

Die Rahmenbedingungen einer guten Psychotherapie bestehen aber immer auch darin, dass Sie sich von Ihrem*r Therapeut*in gewertschätzt, verstanden und unterstützt fühlt. Dies bezeichnet man in der Psychotherapie als eine gute therapeutische Beziehung.

Weiterhin wichtig für das Gelingen einer Psychotherapie ist, dass der*die Patient*in über die Ziele und wie man diese Ziele im Rahmen der Therapie erreichen soll mit dem*r Therapeut*in weitgehend einer Meinung ist!

Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie und warum?

In der Regel können Verhaltenstherapien zwischen 5 und manchmal auch 80 oder sogar 100 Sitzungen dauern. Therapien mit 80 bis 100 Sitzungen dauern dann 1 ½ bis 2 1/2 Jahre. Die Dauer einer biografisch-systemischen Verhaltenstherapie ist auch davon abhängig, was in der Therapie genau bearbeitet wird. Ist jemand in seinem Leben ansonsten zufrieden und leidet nur unter einer relativ abgegrenzten Angst-, Depressions- oder Zwangssymptomatik, dürfte sich ein Therapieerfolg in 15 bis 45 Sitzungen erreichen lassen. In der Verhaltenstherapie nennen wir dies eine Therapie mit symptomzentrierten Ansatz:
Es geht hauptsächlich um Ihr Symptom und wie sie es bewältigen oder "bekämpfen" können.

Wird in den Vorgesprächen deutlich, dass auch viele andere Lebensbereiche problematisch sind und dass in der Vergangenheit erheblich beeinträchtigende und negative Ereignisse vorliegen, die die aktuelle Störung "mit-verursachen", wird die Therapieplanung in der Regel auch eine Arbeit am sogenannten Hintergrund beinhalten. Die Arbeit am Hintergrund bezieht Ihre negativen und Sie einschränkenden Lebenserfahren ebenso mit ein wie aktuelle Probleme in zwischenmenschlichen Beziehungen oder mit Ihrem Selbstwert. Solche Therapien dauern dann länger, oft zwischen 25 und 60, manchmal eben auch 80 Stunden.

Was ist ein realistisches Ergebnis einer Verhaltenstherapie?

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass es 80% der Patient*innen nach einer Psychotherapie deutlich besser geht als wenn sie keine Therapie gemacht hätten.

Vollkommene Symptom- und Beschwerdefreiheit sind als Ergebnis einer Psychotherapie auch möglich und ca. 30% der Patient*innen erreichen im Rahmen der Therapie weitgehende Beschwerdefreiheit. Das ist natürlich nicht das "Paradies", sondern man hat genau die gleichen Ängste und Sorgen wie die übrigen Menschen auch. Aber eben nur diese und nicht noch die zusätzlichen Sorgen und Einschränkungen durch psychische Probleme.

Dass man in der Therapie die Beschwerden vollständig abbauen kann, ist insbesondere wahrscheinlich, wenn Folgendes vorliegt:

  • Die Beschwerden und Störungen sind erst kurzzeitig aufgetreten und bestehen nicht länger als einige Monate oder max. 1 bis 2 Jahre.
  • Ihr sonstiges Lebensumfeld ist positiv und zufriedenstellend. Dies bedeutet vor allem, dass die sozialen Beziehungen, Freizeitaktivitäten, der Freundeskreis und die berufliche Situation zumindest hinreichend positiv sind.
  • Bei der Störung, für die Sie Hilfe suchen, handelt es sich um den ersten Auftritt der Problematik.
  • Da oben genannte Punkte aber für viele Patient*innen nicht zutreffen, besteht ein realistisches Ergebnis einer Psychotherapie in der Regel "nur" in einer weitgehenden Besserung der Symptomatik und in einer verbesserten Fähigkeit mit den noch verbleibenden Beschwerden besser umzugehen zu können und weniger darunter zu leiden.


Da die Frage, was man realistischerweise von einer Therapie erwarten kann für alle Menschen unterschiedlich ist, wird Ihr*e Therapeut*in in den Erstgesprächen auch diese Frage mit Ihnen bezogen auf Ihre persönliche Situation besprechen.

Kann eine Therapie auch schädigende Aus- oder Nebenwirkungen haben?

Wie auch in der Körpermedizin, kann eine Psychotherapie auch negative Auswirkungen haben. Dies ist bei ca. 5% bis 10% der Patient*innen der Fall. Im Ansatz der biografisch-systemischen Verhaltenstherapie versuchen wir aber das Risiko einer Verschlechterung dadurch zu minimieren, dass wir regelhaft im Therapieverlauf gemeinsam mit den Patient*innen und unter Einsatz von Testverfahren die aktuelle Ausprägung der Problematik erheben.

Oft befürchten Partner*innen, dass eine Psychotherapie zur Entfremdung oder gar zur Trennung führen kann. Untersuchungen haben aber gezeigt, dass sich Psychotherapiepatient*innen nicht öfter von Ihren Partner*innen trennen als Nicht-Psychotherapiepatient*innen. Allerdings ist bei dieser Zahl zu berücksichtigen, das zur Zeit in Deutschland schon mehr als 50% aller Ehen geschieden werden. In der biografisch-systemischen Verhaltenstherapie wird daher der*die Partner*in, wenn gewünscht oder notwendig, im Rahmen sogenannter Angehörigengesprächen in den Therapieverlauf mit einbezogen. Manche Partner*innen werden aber auch durch die Therapie des*r Partner*in angeregt, selbst eine Therapie zu beginnen.

Natürlich kann es vorkommen, dass es einem Menschen aufgrund von Lebensereignissen während der Therapie vorübergehend schlechter geht. Dies hat dann aber nichts mit dem Therapieverlauf zu tun, sondern mit den neu aufgetretenden Belastungen. Wir bemühen uns, eine Schädigung durch unsachgemäße Anwendung von Therapietechniken weitgehend auszuschließen. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie als Patient*in Ihren Therapeut*in umgehend informieren, wenn es Ihnen nachhaltig schlechter geht. Vor allem, wenn Sie beobachten, dass Sie Angst haben zur Therapie zu kommen oder vor bestimmten Übungen oder Situationen in der Therapie einen "Horror" haben, sprechen Sie das bitte mit Ihrem*r Therapeut*in sofort an. Die genannten Empfindungen können Hinweise darauf sein, dass Ihnen die Therapie im Augenblick mehr schaden als nützen kann. Oft werden sich dann Lösungen für Ihre Schwierigkeiten finden lassen und die Therapie kommt dann wieder ins richtige Fahrwasser.

Was sind die Pflichten der Therapeut*innen?

Der*die Psychotherapeut*in hat Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht, aber auch eine Abstinenzpflicht. Die Fürsorgepflicht beinhaltet, dass der*die Therapeut*in Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen der beruflichen Möglichkeiten hilft, wieder gesund zu werden. Die Abstinenzpflicht bedeutet ganz strikt, dass wirtschaftliche, private und natürlich auch sexuelle Kontakte zwischen Therapeut*in und Patient*in nicht zulässig und darüber hinaus auch strafbar sind. Der Gesetzgeber hat diese Regelung getroffen, da Patient*innen in der Therapie zumindest zweitweise sehr verletzbar sein können und der*die Therapeut*in eine besondere Vertrauensperson für den*die Patient*in, der*die sich oft kindlich hilflos und anlehnungsbedürftig fühlt, darstellt. Deswegen muss von Vornherein klar sein, dass es sich bei der therapeutischen Beziehung um eine strikt professionelle Beziehung und nicht um eine private Beziehung handelt. Daher sind private und auch wirtschaftliche Beziehungen zwischen Patient*in und Therapeut*in durch die beruflichen Vorschriften ausgeschlossen.

Vielleicht haben Sie aus der Presse oder vom Hörensagen vernommen, dass es vorkommt, dass Psychotherapeut*innen mit Patient*innen persönliche und auch sexuelle Verhältnisse eingehen. Dieses nicht nur berufsrechtlich verboten und strafbar, sondern oft auch mit einem hohen Schädigungsrisiko für die Patient*innen verbunden. Die meisten Patient*innen fühlen sich nach einem sexuellen Kontakt mit Ihrem*r Theapeut*in ausgenutzt, betrogen, benutzt und hintergangen.Das Risiko liegt vor allem darin, dass die persönliche und private Beziehung zwischen einem*r Psychotherapeut*in und einem*r Patient*in in der Regel sehr ungleichgewichtig ist und der*die Patient*in in der Regel feststellen muss, dass der*die Psychotherapeut*in als Privatperson gar nicht in der Lage ist, die Bedürfnisse und Wünsche des*r Patient*in so optimal zu beantworten, wie der*die Psychotherapeut*in dies in seiner beruflichen Rolle oft tun kann. Bei einer intimen Beziehung zwischen Therapeut*in und Patient*in findet oft eine Rollenumkehr statt: Der*die Patient*in befriedigt in erster Linie die Bedürnisse seines*r (früheren) Therapeut*in. Daraus resultiert das erhebliche Schädigungspotential solcher Beziehungen.

Weiterhin haben Psychotherapeut*innen die Pflicht, alles Wichtige aus Ihrer Therapie auch schriftlich zu dokumentieren. Näheres zu Rechten und Pflichten von Psychotherapeut*innen ist in den Berufsordnungen der Psychotherapeuten- und Ärztekammer festgelegt.

Was sind die Pflichten der Patient*innen?

Auch der*die Patient*in hat natürlich gewisse Pflichten. Hierzu gehört vor allem die Unterstützung des*r Therapeut*in bei der Leistungsabrechnung mit der Krankenversicherung (d.h. rechtzeitiges Mitbringen der Krankenversicherungskarte oder einer Überweisung) und das pünktliche Erscheinen zu den vereinbarten Therapieterminen bzw. die rechtzeitige (in der Regel 24-48 Stunden vorher erfolgende) Absage im Fall von Krankheit oder anderen sehr wichtigen Gründen.

Natürlich hat der*die Patient*in auch die Pflicht, die Person des*r Therapeut*in und seine Privatsphäre zu respektieren.

Bei Patient*innen mit Selbstmordversuchen in der Vorgeschichte oder einer drohenden akuten Gefahr werden Therapeut*in und Patient*in auch vereinbaren, dass der*die Patient*in alles tut, um am Leben zu bleiben. Therapeutisch könnte man also auch formulieren: Der*die Patient*in hat die Pflicht, so viel Hoffnung in die Therapie und den*die Therapeut*in zu setzen, dass er*sie sich bei drohender Selbstmordgefährdung umgehend in stationäre psychiatrische Behandlung begibt. Liegt eine solche Problemkonstellation vor, werden Patient*in und Therapeut*in vorab entsprechende Notfallpläne erstellen.

Was passiert während einer Psychotherapie?

Die Psychotherapie kann man in verschiedene Phasen aufteilen, die eine gute Orientierung darüber geben können, was einen erwartet.

1. Telefonische Anmeldung
Oft ist die telefonische Anmeldung mit einiger Wartezeit verbunden, da die Nachfrage nach Psychotherapie sehr groß ist. Wenn der*die Therapeut*in in der telefonischen Sprechstunde erreichbar ist, wird er*sie Sie kurz nach Ihrem*r Überweiser*in oder den Empfehlungen und Ihrer Hauptproblematik befragen. Da sich nicht alle Psychotherapeut*innen für alle Probleme gleichmäßig kompetent fühlen und hilfreich sein können, kann es sein, dass der*die Therapeut*in Sie schon am Telefon bitten wird, sich eine*n andere*n Therapeut*in zu suchen. Vielleicht kann er Ihnen sogar eine*n andere*n Therapeut*in oder eine entsprechend für die Problematik besser spezialisierte Institution nennen. In der Regel werden Sie dann innerhalb von 4 bis 12 Wochen einen sogenannten Erstgesprächstermin bekommen können. Falls sich Ihre Situation in dieser Zeit krisenhaft zuspitzt, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Arzt*Ärztin, Ihre*n behandelnde*n Psychiater*in oder an das zuständige psychiatrische Krankenhaus. Die Fachabteilungen in dem für Sie zuständigen psychiatrischen Krankenhaus sind 24 Stunden am Tag besetzt. Hier können Sie im Notfall Hilfe finden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Ängste haben, sich selbst oder anderen etwas anzutun.

2. Erstkontakt
Im Erstkontakt werden Sie den*die Therapeut*in kennenlernen und der*die Therapeut*in wird Sie kennenlernen. In der Regel beginnt ein solches Gespräch mit der Frage nach Ihrer Problematik und im Rahmen der von uns vertretenen biografisch-systemischen Verhaltenstherapie wird der*die Therapeut*in auch versuchen, neben Ihren psychischen oder körperlichen Beschwerden auch Ihre wichtigsten aktuellen Lebensprobleme zu erfragen. Manchmal kann durch eine solche Befragung schon deutlich werden, wie die aktuellen Lebensprobleme mit Ihren psychischen oder psychosomatischen Beschwerden zusammenhängen. Falls dann in der Stunde noch Zeit ist, wird der*die Therapeut*in auch noch nach wichtigen und einschneidenden Lebenserfahrungen während Ihres gesamten Lebens fragen. Fast immer gehört auch die Frage dazu, ob Sie schon aktuell oder früher einmal versucht haben, sich das Leben zu nehmen oder aber intensiv daran gedacht haben bzw. Vorbereitungen getroffen haben. Wenn dies der Fall sein sollte, wird der*die Therapeut*in mit Ihnen zeitnah einen sogenannten Notfallplan erstellen, der Ihnen bei Krisen helfen soll.

Probleme im Erstkontakt. Sollten Sie während des Erstgespräches feststellen, dass Ihnen entweder die Person des*r Therapeut*in, das Auftreten oder sonstige Umstände überhaupt nicht genehm sind, ist es in der Regel hilfreich, dies anzusprechen und sich dann auch zu entscheiden, die Therapie bei diesem*r Therapeut*in nicht zu beginnen. Eine Ausnahme von dieser Regel wäre dann gegeben, wenn Sie als Patient*in die Erfahrung gemacht haben, dass Sie bei fast keinem anderen Menschen Vertrauen haben können und bei fast allen Helfer*innen Einwendungen und negative Einschätzungen haben. Dann wäre es hilfreich, genau dieses wiederkehrende Muster zum Thema zu machen. Die Psychotherapieforschung hat aber gezeigt, dass eine hinreichend positive therapeutische Beziehung in einem Erstkontakt wichtig für den weiteren Therapieverlauf ist. Manchmal kann der*die Patient*in in der ersten Stunde dies noch nicht beurteilen, somit ist es sehr sinnvoll hier noch eine zweite oder sogar dritte Stunde wahrzunehmen.

3. Fünf sogenannte probatorische (=prüfende) Sitzungen
Am Ende der dritten Stunde, spätestens aber am Ende der fünften Stunde (am Ende der sogenannten probatorischen (=Probe-)Sitzungen) liegen für die Patient*innen genügend Erfahrungen mit dem*r Therapeut*inn und dem therapeutischen Angebot vor, um sich klar für oder gegen dieses Therapieangebot entscheiden zu können.

In der biografisch-systemischen Verhaltenstherapie bitten wir die Patient*innen immer, auch seine Eindrücke, Wünsche und Einschätzungen der Gesprächssituation und des therapeutischen Angebotes offen zu besprechen. Oft lassen sich negative Eindrücke und Vorbehalte ausräumen oder Missverständnisse aufklären. In sehr seltenen Fällen kann es jedoch auch dazu kommen, dass Sie feststellen, dass das Angebot oder die Person des*r Therapeut*in einfach nicht mit Ihren Erwartungen als Patient*in übereinstimmen. Dann ist weitersuchen besser…

In sehr seltenen Fällen wird es vorkommen, dass Therapeut*innen von sich aus kein Therapieangebot machen kann oder möchte. Dies kann insbesondere dann sein, wenn die Problematik der Patient*innen den Therapeut*innen weitgehend unbekannt ist oder aber von ihnen selbst bisher mit nur geringen Erfolg behandelt werden konnte. Es kann auch sein, dass die Problemkonstellation des*r Patient*in dem*r Therapeut*in vielleicht auch persönlich oder aus dem näheren Umfeld bekannt ist.

Weiterhin kann es sehr selten auch vorkommen, dass die Beziehungschemie zwischen Patient*in und Therapeut*in von therapeutischer Seite her nicht stimmt. Und der*die Therapeut*in auch bei großen Bemühungen dem*r Patient*in keinen guten Ort bieten kann. Dies kommt natürlich nur sehr selten vor, auch deshalb, da Psychotherapeut*innen ihren Beruf ja gewählt haben, da sie gerne mit vielen unterschiedlichen Menschen aus sehr verschiedenen Lebensumständen und mit verschiedenen Lebenshintergründen zu tun haben wollen und eine entsprechende Fähigkeit auch "von Haus aus" mitbringen. Darüber hinaus haben sie aufbauend auf so einem breitgefächerten Interesse für Menschen auch in der Ausbildung gelernt, mit sehr verschiedenen Menschen, Wünschen und Ansichten hilfreich umgehen zu können.

Inhalte der probatorischen Sitzungen. In den Stunden 2 bis 5 (sogenannte probatorische (=prüfende) Sitzungen) wird der*die Therapeut*in gemeinsam mit Ihnen die Symptomatik, Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre Lebensgeschichte abklären. Hierzu werden oft auch Fragebögen oder standardisierte Interviews eingesetzt. Dies hat den Zweck, dass nichts übersehen wird. Oft werden Sie auch gebeten werden, einen entsprechenden Biografiefragebogen auszufüllen. In den Gesprächen wird der*die Therapeut*in mit Ihnen dann gemeinsam Ihre wichtigen aktuellen und vergangenen Lebensthemen erörtern.
Es kann auch sein, dass der*die Therapeut*in noch eine genauere ärztliche Untersuchung oder auch Mitbehandlung (bei notwendiger Verschreibung von Medikamenten) für sinnvoll hält. Dies wird er genau mit Ihnen besprechen.

Individuelles Störungsmodell und Therapieziele. Am Ende der Vorgespräche wird Ihnen dann der*die Therapeut*in Eindrücke mitteilen und auch Hypothesen darüber formulieren können, wo die Problematik aus therapeutischer Sicht bei Ihnen liegt, wie die aktuellen Beschwerden mit Ihren vergangenen und aktuellen Lebensproblemen zusammenhängen. Das ist dann der erste Schritt zu Ihrem individuellen Störungsmodell, das erklärt warum die Symptome gerade jetzt aufgetreten sind oder immer noch fortbestehen. Aus Ihrem individuellen Störungsmodell können dann auch Ihre individuellen Therapieziele abgeleitet werden. Was muss verändert oder verstanden werden, damit die Symptome quasi überflüssig werden? In diesem Prozess wird der*die Therapeut*in auch sehr genau nach Ihren Wünschen und Zielen in Bezug auf die Therapie fragen.

Individuelles Vorgehen. In Bezug auf die Therapieziele und Wünsche an eine Therapie unterscheiden sich Patient*innen sehr. Manche wünschen sich sehr klare Anleitungen und ein sehr aktives therapeutisches Verhalten, manche wollen eher mehr Raum zur eigenen Gestaltung haben und befürchten, frühzeitig unter Druck gesetzt zu werden. Hierauf wird sich der*die Therapeut*in in der Regel gut einstellen und Ihnen auch unterschiedliche Angebote machen können.

Antrag an die Krankenkasse.
Am Ende der 5 Sitzungen (manchmal wird noch eine 6. sogenannte biografische Anamnese gemacht ) wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Dieser Antrag kann ein Kurzzeitantrag mit 12-24 Stunden oder ein Langzeitantrag mit 60 Stunden sein. Therapeut*innen, die schon länger Psychotherapie als Kassenleistung anbieten, sind in der Regel von der Kurzzeittherapie-Antragspflicht befreit. Sie müssen zur Beantragung von Kurzzeittherapie nur ein Formular an die Krankenkasse senden. Sofern Sie in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung keine ambulante Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt haben, wird der Antrag in der Regel befürwortet. Sollte der Antrag wider Erwarten doch von der Krankenkasse abgelehnt werden oder es andere Schwierigkeiten geben, wird der*die Therapeut*in in der Regel mit Ihnen gemeinsam die Schwierigkeiten und Ablehnungsgründe erörtern und meist einen Widerspruch einlegen. Solche Widersprüche haben dann, wenn sie gut begründet sind, in der Regel auch Erfolg und Sie können Ihre Psychotherapie doch noch beginnen.

Der Ablauf der Psychotherapie, der nun folgt, ist natürlich individuell unterschiedlich. Man kann aber oft folgende Phasen unterscheiden:

4. Die Startphase Ihrer Therapie – die ersten 10 Stunden
In der Startphase wird die Diagnostik noch einmal vertieft, und es wird ein individuelles Störungsmodell erarbeitet. Das heißt, Sie als Patient*in sollen genau verstehen, wie Ihre Problematik entstanden ist und aktuell aufrecht erhalten wird. Auch die Ziele, die Sie bereits in den 5 probatorischen Sitzungen erarbeitet haben, werden noch einmal konkretisiert. Der*die Therapeut*in wird Ihnen erste konkrete therapeutische Angebote machen, wie z. B. Verhaltensübungen vorschlagen oder kleine Verhaltensexperimente machen oder gemeinsam mit Ihnen negative automatische Gedanken entdecken und überlegen, welche alternativen Gedanken man haben könnte.

In der sogenannten Startphase, die in der Regel 3 bis 10 Sitzungen umfasst, werden Sie gemeinsam mit dem*r Therapeut*in auch noch herausfinden, welche Techniken und Vorgehensweisen für Sie besonders angemessen sind, Ihnen besonders gut gefallen oder auch bei Ihnen besonders wirksam sind.

5. Die zentrale Arbeitsphase Ihrer Therapie – ab Stunde 10
Nach der 5. oder 10. Stunde werden Sie sich dann schon in einem gewohnteren Fahrwasser befinden. Nun beginnt die sogenannte zentrale Arbeitsphase der Therapie. In dieser Phase bekommen Sie ganz sicher auch Hausaufgaben oder häusliche Beobachtungsübungen, und das Ganze ist nicht nur aufregend und intensiv, sondern ganz sicher manchmal auch mühevoll und "lästig".

Die Mühe, die von Ihnen als Patient*in erwartet wird, kann z.B. darin liegen, dass Sie bisher im Alltag vermiedene Situationen aktiv aufsuchen, oder dass Sie Verhaltensübungen unternehmen oder Ihre Erfahrungen und Verhaltensweisen protokollieren müssen. Auch kann es sein, dass Sie die Art und Weise wie Sie denken, hinterfragen und aufschreiben sollen. Es kann z. B. auch sein, dass Sie als sogenannter Emotionsdetektiv*in einmal gezielt herausfinden und auch schriftlich dokumentieren sollen, welche Emotionen Sie in welchen Situationen in Ihrem Alltagsleben haben.

Es kann aber auch Therapien geben, wo Sie nach den Sitzungen etwas
weniger üben müssen, aber in den Therapiesitzungen besonders bewegende und intensive schmerzliche Erfahrungen durchleben, wenn wichtige Ihr Leben prägende Schlüsselerfahrungen noch einmal besprochen und im Rahmen von Vorstellungsübungen aktiviert und dann hilfreich bearbeitet werden.

Weiterhin können Achtsamkeits- oder Entspannungsübungen wichtiger Bestandteil der Therapie sein. Solche Übungen werden Sie dann sowohl in der Therapiestunden wie auch in der Zeit zwischen den Therapiestunden mehrfach durchführen.

Die zentrale Arbeitsphase kann zwischen 10, 20 oder auch 30 Stunden dauern.

6. Die Selbstregulationsphase – Beginn je nach Gesamtdauer der Therapie
Je nach Therapieschwerpunkt an diese zentrale Arbeitsphase schließt dann die sogenannte Selbstregulationsphase an. In dieser Phase finden die Therapiesitzungen vielleicht nur noch 14-tägig statt. Zwischenzeitlich sind Sie zum*r Expert*in Ihrer eigenen Probleme und Therapie geworden. Die Aufgabe des*r Therapeut*in ist nun weitgehend, Sie zu Ihrem*r eigenen Therapeut*in zu machen und Sie bei der Anwendung von therapeutischen Überlegungen, Techniken und auch Einsichten zu unterstützen. Natürlich kann es auch in dieser Phase einmal zu intensiven Krisen kommen, in denen der*die Therapeut*in dann wieder in die alte Rolle als hilfreiche*r Unterstützer*in und aktiv gestaltende*r Expert*in eintritt.

7. Die Beendigungsphase Ihrer Therapie
Da Psychotherapie ein begrenzter Prozess ist, schließt an die Selbstregulationsphase nun die sogenannte Beendigungsphase an. 3-8 Sitzungen vor Therapieende wird der*die Therapeut*in die Beendigung der Therapie explizit angesprochen haben. Im Rahmen einer Therapiebilanz wird nun noch einmal erarbeitet, was Sie in der Therapie alles geschafft haben, ggf. aber auch dass, was noch nicht geschafft ist und was im Anschluss an das Ende der "offiziellen" Therapie noch weiterer Veränderungen bedarf. Auch kann es sein, dass man anfänglich zu hoch gesteckte Ziele nun realistischer sehen kann und Patient*in und Therapeut*in lernen müssen, auch mit Teilzielen zufrieden zu sein.
Die Beendigungsphase kann 1 bis 3 Monate dauern.

8. Die Nachbetreuungsphase Ihrer Therapie
Je nach Praxisorganisation und auch Ihrem Störungsbild und Interesse kann sich an die Beendigungsphase die sogenannte Nachbetreuungsphase anschließen. Manche Therapeut*innen bieten an, dass sie nach 6 bis 12 Wochen nach Therapieende noch einmal einen Termin erhalten. Dieser Termin soll Sie dann darin unterstützen, die Erfolge und Veränderungen auch nach Therapieende aktiv aufrecht zu erhalten.

Die Möglichkeit der langfristigen Dauerbetreuung
Manche Therapeut*innen bieten auch bei sehr beeinträchtigtem Patient*innen eine langfristige, quasi am Hausarztmodell orientierte, psychotherapeutische Betreuung an. Diese besteht dann in sogenannten psychotherapeutischen Gesprächen, die ein bis dreimal pro Quartal mit der Dauer von 20 bis 50 Minuten über einen sehr langen Zeitraum stattfinden können.

Krisen und Konflikte in der Therapie

Der oben geschilderte Ablauf ist ein sogenannter idealtypischer Ablauf. Natürlich gibt es auch Therapien mit erheblichen Krisen und Konflikten. In der Regel sollten Sie immer versuchen, mögliche Vorbehalte und Kritik an der Therapie oder dem*r Therapeut*in offen mit diesem*r zu besprechen. Auch Therapeut*innen sind nur Menschen und verhalten sich manchmal ungünstig. Auch wenn der seltene Fall eintreten sollte, dass bestimmte technische Vorgehensweisen des*r Therapeut*in für Sie nicht hilfreich sind, ist es wichtig, dass Sie dem*r Therapeut*in mögliche negative Wirkung seiner Intervention offen mitteilen. Nur so kann der*die Therapeut*in mit Ihnen gemeinsam nach positiven Lösungen für die Problematik suchen. In sehr seltenen Fällen können sich Therapieprozesse so festfahren, dass eine vorzeitige Beendigung der Therapie hilfreich erscheint. Hier ist dann ein sogenanntes Abschlussgespräch angezeigt. In einem solchen Gespräch können Therapeut*in und Patient*in sich meist darüber einigen, dass eine weitere Fortführung der Therapie nicht sinnvoll ist. Der*die Therapeut wird dem*r Patient*in dann beraten, welche Möglichkeiten der Behandlungsfortführung bestehen. Wie gesagt, ein solcher Verlauf ist sehr, sehr selten, aber natürlich nicht ausgeschlossen.

Abschlussbemerkung

Wenn Psychotherapeut*in und Patient*in aktiv für das Gelingen der Therapie zusammenwirken, ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zumindest eine Linderung, meist sogar eine deutliche Besserung bis hin zur Heilung der Problematik zu erwarten. In diesem Zusammenhang auch hilfreich sind regelmäßige Therapiebilanzierungen, die z. B. einmal im Quartal auch durch die Anwendung von Fragebögen unterstützt werden können. Aufgrund solcher Fragebogenergebnisse, die das Ausmaß Ihrer Angst und Depression, Ihre allgemeine Lebensqualität und Ihre zwischenmenschlichen Beziehungen und auch Ihre individuelle Zielerreichung einschätzen, kann man dann eine Verlaufskurve zeichnen und Sie als Patient*in und Ihr*e Therapeut*in können gemeinsam auf diese Kurve schauen und den bisherigen Kurs der Therapie beurteilen.

© Gerhard Zarbock